In Polen unterliegt der Immobiliensektor drei Hauptsteuerkategorien: Steuern beim Kauf, Steuern auf den Besitz und Steuern beim Verkauf. Hier ist ein detaillierter Überblick:
Steuern beim Immobilienkauf
1. Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen (PCC – Podatek od czynności cywilnoprawnych):
– Satz: 2 % des Immobilienwerts.
– Gilt für Käufe auf dem Sekundärmarkt.
– Die Steuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Käufer entrichtet werden.
2. Mehrwertsteuer (VAT – Podatek od towarów i usług):
– Gilt nur für Immobilien auf dem Primärmarkt.
– Satz: 8 % (für Wohnflächen bis 150 m²) oder 23 % (für größere Flächen oder Gewerbeimmobilien).
– Ist in der Regel im Kaufpreis enthalten.
3. Notarkosten:
– Der Käufer übernimmt die Notargebühren, die vom Immobilienwert abhängen. Die maximale Gebühr beträgt etwa 10.000 PLN.
4. Eintragungsgebühren ins Grundbuch:
– Die Grundbucheintragung kostet ca. 200 PLN.
Steuern auf den Besitz von Immobilien
1. Grundsteuer (Podatek od nieruchomości):
– Eine jährliche Steuer, die an die örtlichen Behörden gezahlt wird.
– Die Höhe hängt ab von:
– Der Fläche der Immobilie (in m²).
– Der Art der Immobilie (Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsfläche).
– Beispielhafte Sätze:
– Für Wohnimmobilien: bis zu 1 PLN pro m².
– Für Gewerbeimmobilien: bis zu 28 PLN pro m².
2. Gebühr für das Erbbaurecht (Opłata z tytułu użytkowania wieczystego):
– Wenn das Land im Besitz des Staates oder der Gemeinde ist, zahlt der Immobilieneigentümer eine jährliche Pacht (in der Regel 0,3–3 % des Bodenwerts).
3. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen (PIT – Podatek dochodowy od osób fizycznych):
– Wenn die Immobilie vermietet wird, fällt eine Steuer auf die Mieteinnahmen an:
– 8,5 % für Jahreseinnahmen bis zu 100.000 PLN.
– 12,5 % für Beträge über 100.000 PLN.
– Alternativ kann das allgemeine Steuersystem mit Sätzen von 12 % oder 32 % gewählt werden, abhängig vom Gesamteinkommen.
Steuern beim Immobilienverkauf
1. Kapitalertragsteuer (PIT):
– Fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb verkauft wird.
– Steuersatz: 19 % auf den Gewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis).
– Die Steuer kann reduziert werden, wenn der Verkaufserlös innerhalb von 3 Jahren in den Kauf einer anderen Immobilie oder deren Modernisierung investiert wird.
2. Steuerbefreiungen:
– Keine Kapitalertragsteuer, wenn die Immobilie seit mehr als 5 Jahren im Besitz ist.
Wichtige Kosten im Überblick
– Beim Kauf:
– Auf dem Sekundärmarkt: PCC (2 %), Notarkosten und Eintragungsgebühren.
– Auf dem Primärmarkt: VAT (8 % oder 23 %) und Notarkosten.
– Beim Besitz:
– Jährliche Grundsteuer.
– Eventuelle Pachtgebühren für das Erbbaurecht oder Einkommensteuer auf Mieteinnahmen.
– Beim Verkauf:
– Kapitalertragsteuer (19 %), wenn die Immobilie weniger als 5 Jahre im Besitz war.