Steuern beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Polen

by Luisa Newfield
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Taxes on purchase and sale of real estate in Poland

In Polen unterliegt der Immobiliensektor drei Hauptsteuerkategorien: Steuern beim Kauf, Steuern auf den Besitz und Steuern beim Verkauf. Hier ist ein detaillierter Überblick:

 Steuern beim Immobilienkauf

1. Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen (PCC – Podatek od czynności cywilnoprawnych):  

– Satz: 2 % des Immobilienwerts.

– Gilt für Käufe auf dem Sekundärmarkt.

– Die Steuer muss innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Käufer entrichtet werden.

2. Mehrwertsteuer (VAT – Podatek od towarów i usług):  

– Gilt nur für Immobilien auf dem Primärmarkt.

– Satz: 8 % (für Wohnflächen bis 150 m²) oder 23 % (für größere Flächen oder Gewerbeimmobilien).

– Ist in der Regel im Kaufpreis enthalten.

3. Notarkosten:  

– Der Käufer übernimmt die Notargebühren, die vom Immobilienwert abhängen. Die maximale Gebühr beträgt etwa 10.000 PLN.

4. Eintragungsgebühren ins Grundbuch:  

– Die Grundbucheintragung kostet ca. 200 PLN.

  Steuern auf den Besitz von Immobilien

1. Grundsteuer (Podatek od nieruchomości):  

– Eine jährliche Steuer, die an die örtlichen Behörden gezahlt wird.

– Die Höhe hängt ab von:

– Der Fläche der Immobilie (in m²).

– Der Art der Immobilie (Wohn-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsfläche).

– Beispielhafte Sätze:

– Für Wohnimmobilien: bis zu 1 PLN pro m².

– Für Gewerbeimmobilien: bis zu 28 PLN pro m².

2. Gebühr für das Erbbaurecht (Opłata z tytułu użytkowania wieczystego):  

– Wenn das Land im Besitz des Staates oder der Gemeinde ist, zahlt der Immobilieneigentümer eine jährliche Pacht (in der Regel 0,3–3 % des Bodenwerts).

3. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen (PIT – Podatek dochodowy od osób fizycznych):  

– Wenn die Immobilie vermietet wird, fällt eine Steuer auf die Mieteinnahmen an:

– 8,5 % für Jahreseinnahmen bis zu 100.000 PLN.

– 12,5 % für Beträge über 100.000 PLN.

– Alternativ kann das allgemeine Steuersystem mit Sätzen von 12 % oder 32 % gewählt werden, abhängig vom Gesamteinkommen.

Steuern beim Immobilienverkauf

1. Kapitalertragsteuer (PIT):  

– Fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb verkauft wird.

– Steuersatz: 19 % auf den Gewinn (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis).

– Die Steuer kann reduziert werden, wenn der Verkaufserlös innerhalb von 3 Jahren in den Kauf einer anderen Immobilie oder deren Modernisierung investiert wird.

2. Steuerbefreiungen:  

– Keine Kapitalertragsteuer, wenn die Immobilie seit mehr als 5 Jahren im Besitz ist.

Wichtige Kosten im Überblick

– Beim Kauf:

– Auf dem Sekundärmarkt: PCC (2 %), Notarkosten und Eintragungsgebühren.

– Auf dem Primärmarkt: VAT (8 % oder 23 %) und Notarkosten.

– Beim Besitz:

– Jährliche Grundsteuer.

– Eventuelle Pachtgebühren für das Erbbaurecht oder Einkommensteuer auf Mieteinnahmen.

– Beim Verkauf:

– Kapitalertragsteuer (19 %), wenn die Immobilie weniger als 5 Jahre im Besitz war.

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