Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Mietpreisbremse verlängert und ausgeweitet werden soll. Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte am Freitag, dass die Regelung nicht nur bis 2029 verlängert werde, sondern künftig auch auf Neubauten bis zum Baujahr 2019 angewendet werden solle.
Mietpreisbremse gilt künftig auch für Gebäude nach 2014
Bislang galt die Mietpreisbremse nur für Wohnungen, die vor Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Die geplante Reform sieht vor, diese Grenze auf Oktober 2019 zu verschieben. Damit würden tausende in den letzten Jahren errichtete Wohnungen künftig unter die Mietregulierung fallen.
Die Mietpreisbremse untersagt es Vermietern in angespannten Wohnungsmärkten, bei einer Neuvermietung mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Neubauten, die bisher ausgenommen waren, müssten sich diesen Vorgaben unterwerfen – es sei denn, sie wurden nach Oktober 2019 erstmals bezogen.
Durchschnittsmieten in Großstädten steigen weiter
In den größten Städten Deutschlands sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen, was den politischen Druck erhöht. Laut aktuellen Marktdaten liegen die durchschnittlichen Kaltmieten pro Quadratmeter derzeit bei:
Stadt | Ø-Miete 2018 (€/m²) | Ø-Miete 2024/25 (€/m²) |
---|---|---|
Berlin | 9,10 | 12,20 |
München | 9,30 | 24,30 |
Hamburg | 10,30 | 15,38 |
Frankfurt | 8,40 | 17,63 |
Köln | 7,10 | 14,54 |
Quellen: Immowelt, Engel & Völkers, Statistisches Bundesamt
Die Mietpreisbremse gilt als Gegengewicht zu diesen Entwicklungen – insbesondere in Städten wie München und Frankfurt, wo sich die Mieten seit 2018 mehr als verdoppelt haben.
Mieterverbände begrüßen Reform, Vermieter protestieren
Mieterverbände begrüßen die geplante Ausweitung. Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, bezeichnete die Maßnahme als überfällig und dringend notwendig für bezahlbaren Wohnraum. „Wir begrüßen die Verlängerung um vier Jahre und fordern eine rasche Umsetzung durch die Bundesregierung“, so Siebenkotten.
Vermieterverbände und Projektentwickler hingegen warnen, dass die verschärfte Mietregulierung Investitionen in den Wohnungsbau ausbremsen könnte. Axel Gedaschko vom Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) sprach von einem „kompletten Politikwechsel“ und warnte, dass bei den aktuell hohen Baukosten ein schärferer Mietdeckel die zukünftige Wohnraumschaffung gefährden könnte.
Gesetzgebung und weitere wohnungspolitische Maßnahmen
Das Bundeskabinett wird voraussichtlich vor dem Sommer einen Gesetzesentwurf beraten. Die neuen Regelungen sollen es Kommunen ermöglichen, die Mietpreisbremse in angespannten Märkten mindestens bis Ende 2029 anzuwenden. Zudem soll bis Ende 2026 eine Expertenkommission eingerichtet werden, um weitere Reformschritte zu prüfen.
Weitere geplante Maßnahmen der Regierung umfassen unter anderem Förderungen für den sozialen Wohnungsbau, strengere Regeln für möblierte Vermietungen sowie einen verbesserten Kündigungsschutz.
Ausblick
Da die Mieten in vielen Städten weiterhin schneller steigen als die Löhne, könnte die aktualisierte Mietpreisbremse kurzfristig Entlastung für Mieter bringen – besonders für diejenigen, die in neueren Wohnungen leben. Die eigentliche Herausforderung bleibt jedoch, ein Gleichgewicht zwischen Mieterschutz und Bauanreizen zu finden. Das SPD-geführte Justizministerium betont, dass beides möglich sei.
„Mieter und Vermieter brauchen Planungssicherheit“, so ein Ministeriumssprecher. „Diese Reform schafft Klarheit.“