Im Jahr 2025 hat Polen ein neues Gesetz verabschiedet, das das Recht auf Asyl für Personen aussetzt, die die nationale Grenze illegal überschreiten. Dieses Gesetz markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der polnischen Migrationspolitik. Ziel ist es, die Grenzsicherheit zu stärken und die Verwaltung von Einreisen effizienter zu gestalten. Die Entscheidung sorgte sowohl in der nationalen Öffentlichkeit als auch im internationalen Raum für große Aufmerksamkeit.
Wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes
Nach dem neuen Gesetz wird Personen, die Polen außerhalb offizieller Grenzübergänge betreten, automatisch das Recht auf ein Asylverfahren verweigert. Sie sollen innerhalb von 48 Stunden abgeschoben werden.
Ausnahmen im Einzelfall
Ausnahmen gelten ausschließlich für bestimmte Personengruppen:
- Schwangere Frauen
- Unbegleitete Minderjährige
- Menschen mit Behinderungen oder schweren Krankheiten
Auch bei diesen Gruppen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, bevor über den Verbleib entschieden wird.
Einspruch möglich – aber ohne aufschiebende Wirkung
Zwar sind Rechtsmittel gegen Abschiebungen grundsätzlich zulässig, doch stoppen diese nicht den Vollzug der Abschiebung. Kritiker befürchten hier eine Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu einem fairen Verfahren.
Umsetzungskosten und Haushaltsmittel
Die polnische Regierung hat für die Umsetzung des Gesetzes einen Haushaltsrahmen von rund 280 Millionen Euro für das Jahr 2025 veranschlagt.
Verteilung der Ausgaben:
- 120 Millionen Euro für den Ausbau der Grenzinfrastruktur (Überwachungssysteme, digitale Kontrolltechnik)
- 80 Millionen Euro für den Bau temporärer Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen
- 45 Millionen Euro jährlich für Personal wie Grenzschutz, medizinisches Fachpersonal, Dolmetscher und juristische Berater
- 35 Millionen Euro für Abschiebungslogistik und Transport
Die durchschnittlichen Abschiebekosten pro Person liegen je nach Zielland zwischen 200 und 1.200 Euro.
Reaktionen in der polnischen Gesellschaft
Umfragen zufolge unterstützen rund 62 % der polnischen Bevölkerung die Verschärfung der Asylregelungen. Besonders in grenznahen Regionen ist die Zustimmung hoch.
In Großstädten wie Warschau oder Danzig kam es jedoch zu Protesten. Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen sehen das Gesetz kritisch und warnen vor möglichen Verstößen gegen internationale Verpflichtungen. Berichten zufolge sei auch der Zugang zu Inhaftierten in den Rückführungszentren für NGOs eingeschränkt worden.
Internationale Reaktionen
Kritik von EU und Menschenrechtsorganisationen
Die Europäische Kommission forderte eine rechtliche Überprüfung der Gesetzeskonformität mit EU-Vorgaben und dem Genfer Abkommen. Auch die Vereinten Nationen und Amnesty International äußerten Bedenken wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen, insbesondere bei beschleunigten Verfahren ohne anwaltliche Beratung oder medizinische Untersuchung.
Verhaltener Zuspruch einzelner EU-Mitglieder
Einige osteuropäische Staaten signalisierten Unterstützung für Polens Haltung und verwiesen auf die Notwendigkeit nationaler Souveränität in Migrationsfragen – solange völkerrechtliche Standards gewahrt bleiben.
Wirtschaftliche Folgen und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Wirtschaftsexperten warnen vor Engpässen auf dem Arbeitsmarkt. Besonders in Bereichen wie Bauwesen, Landwirtschaft und Logistik ist Polen auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Eine Reduktion legaler Zuwanderung könnte zu höheren Lohnkosten und Produktionsengpässen führen.
Laut Schätzungen des Warschauer Instituts für Wirtschaft droht ein Rückgang des BIP um 0,3 bis 0,6 % jährlich. Hinzu kommt das Risiko von EU-Finanzierungskürzungen, falls das Gesetz gegen fundamentale Werte der Union verstoßen sollte.
Humanitäre Risiken
Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen berichten von einer Zunahme der Asylablehnungen um 70 % im Vergleich zum Vorjahr. Fälle von Abschiebungen ohne Übersetzung, medizinische Versorgung oder Rechtsberatung wurden dokumentiert. Mehr als 30 dieser Fälle befinden sich derzeit in Prüfung durch internationale Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
In einigen Fällen wurden Personen abgeschoben, obwohl sie mutmaßlich Schutzbedarf aufgrund von Gewalt, Verfolgung oder Flucht aus Krisengebieten hatten.
Nächste Schritte in Polens Migrationspolitik
Die Regierung plant, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen. Geplante Maßnahmen umfassen:
- Gründung einer nationalen Agentur für Migration und Rückführung
- Einführung eines digitalen Aufenthaltskontrollsystems
- Überarbeitung der Gesetze zur zeitweiligen Beschäftigung und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Offiziellen Verlautbarungen zufolge will Polen zwar an seinen internationalen Verpflichtungen festhalten, gleichzeitig aber den Grenzschutz als nationale Priorität stärken.
Fazit
Polen verabschiedet ein Gesetz zur Aussetzung des Asylrechts für Migranten und setzt dabei auf konsequente Grenzkontrolle, schnelle Verfahren und eine neue Migrationsordnung. Das Gesetz wird von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt und mit Investitionen in Höhe von 280 Millionen Euro untermauert.
Internationale Beobachter mahnen jedoch zur Vorsicht: Das Gleichgewicht zwischen innerer Sicherheit, wirtschaftlichen Interessen und menschenrechtlicher Verantwortung müsse bewahrt bleiben. Die langfristige Wirkung des Gesetzes hängt maßgeblich von dessen praktischer Umsetzung und der juristischen Bewertung auf EU-Ebene ab.