Seit dem 1. Januar 2024 ist das umstrittene Heizgesetz in Deutschland in Kraft getreten, das bedeutende Änderungen an den Regeln für Heizsysteme einführt. Diese Gesetzgebung, eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), hat das Ziel, das Land bei der Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen. Hier eine Übersicht darüber, was Eigentümer wissen müssen.
Überblick über das Gebäudeenergiegesetz
Nach dem aktualisierten Gesetz muss jedes neu installierte Heizsystem mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Das Hauptziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas, insbesondere in Wohngebäuden, zu verringern. Das Gesetz verpflichtet auch die Kommunen, umfassende Wärmekonzepte zu erstellen, um die Fernwärmenetze auszubauen.
Die Änderungen des GEG wurden im September 2023 nach längeren Debatten verabschiedet und werden schrittweise eingeführt, beginnend im Jahr 2024.
Anforderungen für Neubauten
Ab 2024 müssen Neubauten in ausgewiesenen Entwicklungsgebieten die Anforderung von 65 % erneuerbarer Energie für die Heizungsversorgung erfüllen. Für Gebäude außerhalb dieser Gebiete können Heizsysteme auf Gasbasis weiterhin installiert werden, wenn sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können oder in Zukunft auf Wasserstoff oder Biogas umgestellt werden können. Außerdem können in Gebieten mit geplanten klimaneutralen Gasnetzen auch Gasheizsysteme unter bestimmten Bedingungen installiert werden.
Schrittweise Umsetzung für Bestandsgebäude
Für Bestandsgebäude führt das Gesetz einen schrittweisen Ansatz ein:
- Kommunale Wärmekonzepte: Die Kommunen müssen bis Mitte 2028 (2026 für Großstädte) Wärmekonzepte vorlegen, die den Ausbau der Fernwärme darlegen.
- Heizoptionen bis zur Fertigstellung der Wärmekonzepte: Erlaubte Heizsysteme sind Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und direkte Elektroheizung für gut isolierte Gebäude. Ölheizkessel in Verbindung mit Wärmepumpen sowie Holz- oder Pelletöfen sind ebenfalls erlaubt, wenn sie das Ziel der erneuerbaren Energie erreichen.
- Gasheizsysteme: Diese können installiert werden, wenn sie auf Wasserstoff oder Biogas umgestellt werden können oder bis ein Wärmekonzept vorliegt. Ab 2024 müssen Eigentümer von Gasheizsystemen einen Energieberater konsultieren. Hybridsysteme sind ebenfalls eine praktikable Option.
Übergangsfristen für ältere Systeme:
- Bis 2029 müssen mindestens 15 % der Heizenergie aus Biogas oder Wasserstoff stammen.
- Bis 2035 steigt dieser Anteil auf 30 %.
- Bis 2040 müssen 60 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen.
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden, wie es durch die 2020 eingeführten Vorschriften verlangt wird.
Übergangsfristen für Nachrüstungen
Im Falle eines Ausfalls bestehender Öl- oder Gasheizungen sind Reparaturen erlaubt, und das System kann weiterhin mit seinem aktuellen Brennstoff betrieben werden. Wenn jedoch ein Austausch erforderlich ist, haben Hauseigentümer bis zu fünf Jahre Zeit, um auf erneuerbare Energien umzurüsten – wobei dieser Zeitraum aufgrund der Anforderungen an die Wärmekonzepte in der Regel ab 2028 beginnt. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern haben bis zu zehn Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen. Ausnahmen gelten für Sozialhilfeempfänger oder wenn die Nachrüstung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
Isolierungsregelungen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle nicht isolierten oder schlecht isolierten Heizungs- und Warmwasserrohre nachgerüstet werden, insbesondere in unbeheizten Räumen wie Kellern oder Dachböden. Eigentümer haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, diese Maßnahmen abzuschließen. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer die Nachrüstung innerhalb von zwei Jahren durchführen. Ausnahmen gelten, wenn eine Isolierung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder physikalisch unmöglich ist. Langfristig in einem Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus wohnende Eigentümer sind von dieser Regelung befreit.
Finanzielle Unterstützung für Heizungsmodernisierungen
Förderungen für Heizungsmodernisierungen sind über die KfW im Rahmen des Bundesprogramms für effiziente Gebäude (BEG) erhältlich. Obwohl die Mittelvergabe von der Verfügbarkeit des Budgets abhängt, können Eigentümer finanzielle Unterstützung beantragen, um Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen zu installieren.
Details zur Förderung
Förderberechtigte Hausbesitzer können bis zu 30 % Grundförderung erhalten, mit zusätzlichen Boni:
- Effizienzbonus: 5 % für Wärmepumpen.
- Biomasse-Bonus: 2.500 € für Biomasseheizsysteme.
- Klimaschnelligkeits-Bonus: 20 % für Systeme, die vor 2029 installiert werden, der alle zwei Jahre sinkt.
- Einkommensbonus: 30 % für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 €.
Förderungen können bis zu 70 % der Kosten abdecken, wobei die maximal förderfähigen Ausgaben auf 30.000 € für Einfamilienhäuser und 21.000 € für die erste Einheit in Mehrfamilienhäusern begrenzt sind. Anträge müssen einen Vertrag mit einem qualifizierten Fachmann beinhalten und innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden, um rückwirkend förderfähig zu sein.
Auswirkungen auf Vermieter und Mieter
Vermieter werden ermutigt, auf erneuerbare Heizungen umzusteigen. Eigentümer von Gebäuden mit mehr als sechs Einheiten müssen bis September 2024 ihre Heizsysteme optimieren, einschließlich der Durchführung einer hydraulischen Abgleichung. Staatliche Zuschüsse stehen zur Unterstützung dieser Maßnahmen zur Verfügung.
Mieter könnten indirekt profitieren, da Vermieter Modernisierungskosten nur nach Abzug von Zuschüssen auf die Miete umlegen können. Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen sind auf 10 % der Kosten begrenzt und dürfen 0,50 € pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Fazit
Das neue Heizgesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung der Klimaneutralitätsziele Deutschlands dar. Während es den Eigentümern neue Verantwortlichkeiten auferlegt, soll der schrittweise Ansatz in Verbindung mit erheblichen Subventionen die Umstellung erleichtern. Das Verständnis dieser Regelungen hilft Haus- und Wohnungsbesitzern, die Änderungen zu navigieren und fundierte Entscheidungen über ihre Heizsysteme zu treffen.