In Spanien gibt es mehrere Hauptsteuern auf Immobilien und Einkommen, die je nach Immobilientyp, Wohnsitzstatus und Einkommensart variieren. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Steuern:
Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI):
– Für städtische Immobilien beträgt der Steuersatz bis zu 1,1% des Katasterwerts.
– Für ländliche Immobilien kann der Satz bis zu 0,9% betragen.
– Diese Steuer wird jährlich gezahlt und variiert je nach Region und spezifischer Gemeinde.
Steuer auf Mieteinnahmen aus Immobilien:
– Für Nichtansässige beträgt der Steuersatz 24% der Mieteinnahmen.
– Für EU-Ansässige beträgt der Satz 19% .
– Einnahmen werden ohne Abzug von Kosten besteuert, wenn der Steuerpflichtige kein EU-Wohnsitz hat.
Einkommenssteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF):
– Es gilt ein progressiver Steuersatz für Ansässige, der je nach Einkommenshöhe zwischen 19% und 48% liegt.
4. Kapitalertragssteuer beim Immobilienverkauf (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR):
– Beim Verkauf von Immobilien wird eine Kapitalertragssteuer auf den Gewinn erhoben (Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis).
– Für Nichtansässige beträgt der Steuersatz 24%, für EU-Ansässige 19% .
– Der Gewinn wird anhand der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet, wobei bestimmte zulässige Ausgaben (z. B. für Renovierungen) berücksichtigt werden.
5. Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio):
– Diese Steuer wird auf das Nettovermögen (einschließlich Immobilien) des Steuerpflichtigen erhoben.
– Sie gilt für vermögende Steuerzahler mit einem Steuerfreibetrag bis zu einer bestimmten Höhe (normalerweise etwa 700.000 €, je nach Region).
– Die Sätze variieren zwischen 0,2% und 3,5%, je nach Region und Vermögenshöhe.
6. Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP):
– Diese Steuer wird beim Kauf von gebrauchten Immobilien (nicht Neubauten) erhoben.
– Der Steuersatz reicht von 6% bis 10%, je nach Region.
– In Katalonien beträgt die Grunderwerbsteuer beispielsweise 10% des Immobilienwertes, in Madrid liegt sie zwischen 6 und 8% .
7. Mehrwertsteuer auf Neubauten (Impuesto sobre el Valor Añadido, IVA):
– Beim Kauf einer neuen Immobilie zahlt der Käufer 10% Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis.
– Für Gewerbeimmobilien und Grundstücke kann der Satz bis zu 21% betragen.
8. Kommunale Bodenwertsteigerungssteuer (Plusvalía Municipal):
– Diese Steuer wird von den Gemeinden erhoben und hängt von der Wertsteigerung des Grundstücks seit dem Erwerb bis zum Verkauf ab.
– Der Satz und die Höhe der Steuer hängen von der Region, der Besitzdauer und dem Katasterwert des Grundstücks ab.
– Kürzlich wurden in Spanien Änderungen eingeführt, um diese Steuer gerechter zu gestalten und den tatsächlichen Marktwert zu berücksichtigen.
Diese Steuern können in den autonomen Gemeinschaften erheblich variieren. Es ist daher ratsam, vor einer Immobilienübertragung oder Einkommensplanung in Spanien einen Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.